Mitglied werden

Weshalb soll ich Mitglied werden?

Für vie­le ist die Mo­ti­va­ti­on ei­ner Mit­glied­schaft bei der Ge­nos­sen­schaft für ge­mein­nüt­zi­gen Woh­nungs­bau Zug ihr In­ter­es­se, bei uns ein­zu­zie­hen. Denn nur Mit­glie­der kön­nen sich für ei­ne Woh­nung be­wer­ben.

Dar­über hin­aus wer­den auch vie­le Teil der GE­WO­BA, weil sie mit ih­rer Mit­glied­schaft die Ge­nos­sen­schaft un­ter­stüt­zen und so den ge­mein­nüt­zi­gen Woh­nungs­bau im Raum Zug ak­tiv för­dern möch­ten.

Was ist eine Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft?

Ei­ne Wohn­bau­­ge­nos­sen­­schaft wird von ih­ren Mit­glie­dern ge­tra­gen. Die­se ha­ben sich zu­sam­men­ge­tan, um ge­mein­sam Wohn­raum zu schaf­fen und zu ge­stal­ten, der für al­le be­zahl­bar ist.

Ge­nos­sen­­schafts­­­wohn­un­gen müs­sen kei­ne Ren­di­te er­zie­len, sie sind da­her meist deut­lich preis­wer­ter für Mie­ter:in­nen. Als ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­ti­on ent­zie­hen Wohn­bau­­ge­nos­sen­­schaf­ten so Land und Lie­gen­schaf­ten der Spe­ku­la­ti­on.

Wie werde ich Mitglied bei der GEWOBA?

1.

Bei­tritts­ge­such ein­rei­chen

Bei­tritts­er­klä­rung on­line aus­fül­len, di­gi­tal un­ter­schrei­ben und di­rekt an die Ge­schäfts­stel­le sen­den.

2.

Entscheid des Vorstands

Der Vor­stand prüft das Ge­such, be­fin­det über die Auf­nah­me und nimmt das Neu­mit­glied of­fi­zi­ell in die GE­WO­BA auf.

3.

Of­fi­zi­el­le Mit­tei­lung

Die Ge­schäfts­stel­le teilt die Auf­nah­me der ge­suchs­stel­len­den Per­son mit und über­mit­telt die Zah­lungs­in­for­ma­tio­nen für die Mit­glied­schaft.

4.

Fi­nan­zi­el­le Be­tei­li­gung

Das Neu­mit­glied zeich­net min­des­tens fünf An­teilsschei­ne à 100 Fran­ken und be­zahlt die ein­ma­li­ge Ein­tritts­ge­bühr von 90 Fran­ken (to­tal min­des­tens 590 Fran­ken).

5.

Rechts­kräf­ti­ge Mit­glied­schaft

Nach er­folg­ter Zah­lung ist die Mit­glied­schaft rechts­kräf­tig und das Neu­mit­glied kann so­gleich von den Vor­tei­len pro­fi­tie­ren (sie­he un­ten).

Vor­tei­le ei­ner Mit­glied­schaft

Als Mit­glied der GE­WO­BA kön­nen Sie sich um ei­ne freie Woh­nung be­wer­ben und ak­tiv die Ge­nos­sen­schaft mit­tra­gen und mit­ge­stal­ten. Zu­dem steht Ih­nen un­se­re Dar­le­hens­kas­se of­fen, in der Sie Ihr Geld zu gu­ten Kon­di­tio­nen si­cher an­le­gen kön­nen.

Als klei­ne Zu­ga­be kön­nen un­se­re Mit­glie­der ein­mal jähr­lich den Zoo Zü­rich kos­ten­los be­su­chen.

Wer kann Mit­glied wer­den?

Fol­gen­de Per­so­nen dür­fen nach der «Lex Kol­ler» An­tei­le er­wer­ben und so­mit Mit­glied bei GE­WO­BA wer­den:

  • al­le (na­tür­li­chen) Per­so­nen mit Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung C
  • Staats­an­ge­hö­ri­ge der EU/EFTA mit Auf­ent­halts­be­wil­li­gung B und tat­säch­li­chem Wohn­sitz in der Schweiz
  • Schwei­zer Staats­an­ge­hö­ri­ge
  • juristische Personen als Kollektivmitglieder

Vor­aus­set­zun­gen für den Bei­tritt

Um Mit­glied der Ge­nos­sen­schaft für ge­mein­nüt­zi­gen Woh­nungs­bau Zug wer­den zu kön­nen, müs­sen Sie die da­mit ver­bun­de­nen Rech­te und Pflich­ten ak­zep­tie­ren und ein Bei­tritts­ge­such stel­len.

Ih­re Mit­glied­schaft wird nach der Ge­neh­mi­gung durch den Vor­stand erst wirk­sam, wenn Sie min­des­tens fünf An­teils­schei­ne à 100 Fran­ken zeich­nen so­wie ei­ne ein­ma­li­ge Ein­tritts­ge­bühr von 90 Fran­ken zah­len.

Ihr Bei­tritts­ge­such ein­rei­chen

In­ter­es­siert? Sen­den Sie uns Ihr Bei­tritts­ge­such ganz ein­fach on­line mit dem un­ten ver­link­ten For­mu­lar.

Bei Fra­gen oder für wei­te­re In­for­ma­tio­nen steht Ih­nen un­se­re Ge­schäfts­stel­le ger­ne zur Ver­fü­gung.

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