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Für Interessierte
Wie werde ich Mieter:in?
Als Wohnbaugenossenschaft realisiert die GEWOBA Wohnraum für die eigenen Mitglieder. Möchten Sie in eine unserer Wohnungen einziehen, ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung dafür. Erst als Mitglied können Sie sich um eine Wohnung bewerben.
Gibt es Wartelisten?
Grundsätzlich hat jedes Mitglied im Rahmen der verfügbaren Wohnungen Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung. In der Realität übersteigt die Nachfrage jedoch das Angebot.
Wartelisten für unsere Wohnungen führen wir dennoch nicht. Für jede freie Wohnung wird mit deren Ausschreibung ein eigener Bewerbungsprozess gestartet. Als Mitglied der GEWOBA werden Sie direkt von uns über freie Wohnungen informiert.
Wie werden Wohnungen vergeben?
Als Genossenschaft legen wir grossen Wert auf ein gutes Miteinander in unseren Liegenschaften. Unsere Wohnungen vermieten wir daher nach folgenden, gleichwertigen Kriterien:
- finanzielle Verhältnisse
- Dringlichkeit (gesundheitliche, finanzielle oder soziale Gründe)
- Dauer der Mitgliedschaft
- soziale Durchmischung
- ehrenamtliche Aktivitäten
- Verständigung in deutscher Sprache
Die detaillierten Kriterien finden sich in unserem Vermietungsreglement (PDF).
Wie kann ich mich bewerben?
Voraussetzung für eine Bewerbung um eine Wohnung ist die GEWOBA-Mitgliedschaft. Sie können uns bereits bei Ihrer Beitrittserklärung Ihre Wunschwohnung angeben oder uns diese später jederzeit mitteilen. Wird eine Wohnung frei, laden wir Sie zur Bewerbung ein.
Die Geschäftsstelle selektiert alle Bewerbungen und lädt geeignete Bewerber:innen zur Besichtigung ein. Anschliessend prüft die Geschäftsstelle die verbliebenen Bewerbungen und spricht eine Empfehlung zuhanden des Vorstandes aus. Dieser fällt den definitiven Entscheid.
Es kann sein, dass eine freie Wohnung zuerst jenen Mitgliedern angeboten wird, die in einer früheren Ausschreibung nicht berücksichtigt wurden.
Kann ich mich für jede Wohnung bewerben?
Nein. Wir setzen für jede Wohnungsgrösse eine Mindestbelegung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses voraus. Das sind:
- eine Person für 1- bis 2.5-Zimmer-Wohnungen,
- zwei Personen für 3- bis 3.5-Zimmer-Wohnungen,
- drei Personen für 4- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen und
- vier Personen für 5- bis 5.5-Zimmer-Wohnungen.
Erreichen Sie die Mindestbelegung während der Dauer des Mietverhältnisses nicht mehr, sind Sie zu einem Wohnungswechsel verpflichtet, sofern eine entsprechende Wohnung zur Verfügung steht.
Wieso soll ich in eine Wohnung der GEWOBA einziehen?
Als Wohnbaugenossenschaft bieten wir unseren Mieter:innen zahlreiche Vorteile:
- Sie können mitbestimmen, wie sich Ihre Siedlung und unsere Genossenschaft entwickeln sollen.
- Unsere Genossenschaftswohnungen bieten Ihnen langfristig stabile und faire Mietzinsen.
- Sie profitieren von einem sozialen Miteinander in Ihrer Siedlung anstelle eines anonymen Nebeneinander.
- Sie können über unsere Mieterforen das Zusammenleben in Ihrer Siedlung aktiv mitgestalten und mittragen.