Für In­ter­es­sier­te

Wie werde ich Mieter:in?

Als Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft rea­li­siert die GE­WO­BA Wohn­raum für die ei­ge­nen Mit­glie­der. Möch­ten Sie in ei­ne un­se­rer Woh­nun­gen ein­zie­hen, ist ei­ne Mit­glied­schaft Vor­aus­set­zung da­für. Erst als Mit­glied kön­nen Sie sich um ei­ne Woh­nung be­wer­ben.

Mitglied werden

Gibt es War­te­lis­ten?

Grund­sätz­lich hat je­des Mit­glied im Rah­men der ver­füg­ba­ren Woh­nun­gen An­spruch auf ei­ne Ge­nos­sen­schafts­woh­nung. In der Rea­li­tät über­steigt die Nach­fra­ge je­doch das An­ge­bot.

War­te­lis­ten für un­se­re Woh­nun­gen füh­ren wir den­noch nicht. Für je­de freie Woh­nung wird mit de­ren Aus­schrei­bung ein ei­ge­ner Be­wer­bungs­pro­zess ge­star­tet. Als Mit­glied der GE­WO­BA wer­den Sie di­rekt von uns über freie Woh­nun­gen in­for­miert.

Wie wer­den Woh­nun­gen ver­ge­ben?

Als Ge­nos­sen­schaft le­gen wir gros­sen Wert auf ein gu­tes Mit­ein­an­der in un­se­ren Lie­gen­schaf­ten. Un­se­re Woh­nun­gen ver­mie­ten wir da­her nach fol­gen­den, gleich­wer­ti­gen Kri­te­ri­en:

  • fi­nan­zi­el­le Ver­hält­nis­se
  • Dring­lich­keit (ge­sund­heit­li­che, fi­nan­zi­el­le oder so­zia­le Grün­de)
  • Dau­er der Mit­glied­schaft
  • so­zia­le Durch­mi­schung
  • eh­ren­amt­li­che Ak­ti­vi­tä­ten
  • Ver­stän­di­gung in deut­scher Spra­che

Die de­tail­lier­ten Kri­te­ri­en fin­den sich in un­se­rem Ver­mie­tungs­re­gle­ment (PDF).

Wie kann ich mich be­wer­ben?

Vor­aus­set­zung für ei­ne Be­wer­bung um ei­ne Woh­nung ist die GE­WO­BA-Mit­glied­schaft. Sie kön­nen uns be­reits bei Ih­rer Bei­tritts­er­klä­rung Ih­re Wunsch­woh­nung an­ge­ben oder uns die­se spä­ter je­der­zeit mit­tei­len. Wird ei­ne Woh­nung frei, la­den wir Sie zur Be­wer­bung ein.

Die Ge­schäfts­stel­le se­lek­tiert al­le Be­wer­bun­gen und lädt ge­eig­ne­te Be­wer­ber:in­nen zur Be­sich­ti­gung ein. An­schlies­send prüft die Ge­schäfts­stel­le die ver­blie­be­nen Be­wer­bun­gen und spricht ei­ne Emp­feh­lung zu­han­den des Vor­stan­des aus. Die­ser fällt den de­fi­ni­ti­ven Ent­scheid.

Es kann sein, dass ei­ne freie Woh­nung zu­erst je­nen Mit­glie­dern an­ge­bo­ten wird, die in ei­ner frü­he­ren Aus­schrei­bung nicht be­rück­sich­tigt wur­den.

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Kann ich mich für je­de Woh­nung be­wer­ben?

Nein. Wir setzen für jede Wohnungsgrösse eine Mindestbelegung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses voraus. Das sind:

  • eine Person für 1- bis 2.5-Zimmer-Wohnungen,
  • zwei Personen für 3- bis 3.5-Zimmer-Wohnungen,
  • drei Personen für 4- bis 4.5-Zimmer-Wohnungen und
  • vier Personen für 5- bis 5.5-Zimmer-Wohnungen.

Erreichen Sie die Mindestbelegung während der Dauer des Mietverhältnisses nicht mehr, sind Sie zu einem Wohnungswechsel verpflichtet, sofern eine entsprechende Wohnung zur Verfügung steht.

Wie­so soll ich in ei­ne Woh­nung der GEWOBA ein­zie­hen?

Als Wohn­bau­ge­nos­sen­schaft bie­ten wir un­se­ren Mie­ter:in­nen zahl­rei­che Vor­tei­le:

  • Sie kön­nen mit­be­stim­men, wie sich Ih­re Sied­lung und un­se­re Ge­nos­sen­schaft ent­wi­ckeln sol­len.
  • Un­se­re Ge­nos­sen­schafts­woh­nun­gen bie­ten Ih­nen lang­fris­tig sta­bi­le und fai­re Miet­zin­sen.
  • Sie pro­fi­tie­ren von ei­nem so­zia­len Mit­ein­an­der in Ih­rer Sied­lung an­stel­le ei­nes an­ony­men Ne­ben­ein­an­der.
  • Sie kön­nen über un­se­re Mie­ter­fo­ren das Zu­sam­men­le­ben in Ih­rer Sied­lung ak­tiv mit­ge­stal­ten und mit­tra­gen.