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Mitglied werden
Weshalb soll ich Mitglied werden?
Für viele ist die Motivation einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau Zug ihr Interesse, bei uns einzuziehen. Denn nur Mitglieder können sich für eine Wohnung bewerben.
Darüber hinaus werden auch viele Teil der GEWOBA, weil sie mit ihrer Mitgliedschaft die Genossenschaft unterstützen und so den gemeinnützigen Wohnungsbau im Raum Zug aktiv fördern möchten.
Was ist eine Wohnbaugenossenschaft?
Eine Wohnbaugenossenschaft wird von ihren Mitgliedern getragen. Diese haben sich zusammengetan, um gemeinsam Wohnraum zu schaffen und zu gestalten, der für alle bezahlbar ist.
Genossenschaftswohnungen müssen keine Rendite erzielen, sie sind daher meist deutlich preiswerter für Mieter:innen. Als gemeinnützige Organisation entziehen Wohnbaugenossenschaften so Land und Liegenschaften der Spekulation.
Wie werde ich Mitglied bei der GEWOBA?
Beitrittsgesuch einreichen
Beitrittserklärung online ausfüllen, digital unterschreiben und direkt an die Geschäftsstelle senden.
Entscheid des Vorstands
Der Vorstand prüft das Gesuch, befindet über die Aufnahme und nimmt das Neumitglied offiziell in die GEWOBA auf.
Offizielle Mitteilung
Die Geschäftsstelle teilt die Aufnahme der gesuchsstellenden Person mit und übermittelt die Zahlungsinformationen für die Mitgliedschaft.
Finanzielle Beteiligung
Das Neumitglied zeichnet mindestens fünf Anteilsscheine à 100 Franken und bezahlt die einmalige Eintrittsgebühr von 90 Franken (total mindestens 590 Franken).
Rechtskräftige Mitgliedschaft
Nach erfolgter Zahlung ist die Mitgliedschaft rechtskräftig und das Neumitglied kann sogleich von den Vorteilen profitieren (siehe unten).
Vorteile einer Mitgliedschaft
Als Mitglied der GEWOBA können Sie sich um eine freie Wohnung bewerben und aktiv die Genossenschaft mittragen und mitgestalten. Zudem steht Ihnen unsere Darlehenskasse offen, in der Sie Ihr Geld zu guten Konditionen sicher anlegen können.
Als kleine Zugabe können unsere Mitglieder einmal jährlich den Zoo Zürich kostenlos besuchen.
Wer kann Mitglied werden?
Folgende Personen dürfen nach der «Lex Koller» Anteile erwerben und somit Mitglied bei GEWOBA werden:
- alle (natürlichen) Personen mit Niederlassungsbewilligung C
- Staatsangehörige der EU/EFTA mit Aufenthaltsbewilligung B und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz
- Schweizer Staatsangehörige
Voraussetzungen für den Beitritt
Um Mitglied der Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau Zug werden zu können, müssen Sie die damit verbundenen Rechte und Pflichten akzeptieren und ein Beitrittsgesuch stellen.
Ihre Mitgliedschaft wird nach der Genehmigung durch den Vorstand erst wirksam, wenn Sie mindestens fünf Anteilsscheine à 100 Franken zeichnen sowie eine einmalige Eintrittsgebühr von 90 Franken zahlen.
Ihr Beitrittsgesuch einreichen
Interessiert? Senden Sie uns Ihr Beitrittsgesuch ganz einfach online mit dem unten verlinkten Formular.
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.