Vorstand

Abstimmung zur Mehrwert-Initiative

24.03.2025

GEWOBA sagt JA zum Gegenvorschlag

Am 18. Mai 2025 können die Stimmbürger im Kanton Zug über die SP-Mehrwert-Initiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrats abstimmen. Seitens der Gegner wird behauptet, dass insbesondere der kantonsrätliche Gegenvorschlag nicht den Interessen der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften entspreche. Der Vorstand der GEWOBA hat sich vertieft mit dem Thema befasst und kommt klar zum Schluss, dass das Gegenteil zutrifft: Der Gegenvorschlag des Kantonsrats ist im Sinne der Wohnbaugenossenschaften und wird direkt zum Bau von mehr preisgünstigen Wohnungen führen. Weshalb sind wir für den Gegenvorschlag des Kantonsrats?

–   Der durch die Verdichtung (Aufzonung, Bebauungspläne) geschaffene Mehrwert wird fair verteilt. Dem Grundeigentümer stehen 80% des Mehrwerts zu, 20% stehen den Gemeinden für die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus und anderer Massnahmen zu.

–   Kleinprojekte sind nicht betroffen, da ein MehrwertGEWINN bis CHF 1,5 Mio. von der Mehrwertabgabe befreit ist.

–   Die betroffenen Landeigentümer können durch die Verpflichtung zum Bau von preisgünstigen Wohnungen ihren Abgabeanteil massiv reduzieren (Anreizsystem).

–   Die Gemeinden erhalten zweckgebundene Mittel für die Unterstützung des preisgünstigen Wohnungsbaus, und zwar unabhängig von der Steuer- oder Finanzlage des Gemeinwesens.

Dass eine Wohnbaugenossenschaft selber im Rahmen einer Aufzonung oder eines Bebauungsplans von der Mehrwertabgabe betroffen ist, ist äusserst unwahrscheinlich: Als Wohnbaugenossenschaften, sind wir nicht in der Lage, am Markt Grundstücke zu erwerben, auf welchen dann preisgünstige Wohnungen realisiert werden können. Wir Wohnbaugenossenschaften können nur aktuell aufgrund von Vorgaben (Pflicht zum Bau von preisgünstigen Wohnungen) oder durch die Zurverfügungstellung von Bauland durch die Gemeinden (Baurechte) preisgünstige Wohnungen erstellen. Sollte es in ganz seltenen Fällen so sein, dass ein Grundstück im Besitz einer Genossenschaft einen Mehrwert erfährt, so besteht die Möglichkeit, durch die Verpflichtung zu einem massgebenden Anteil an preisgünstigen Wohnungen die allenfalls anfallende Mehrwertabgabe zu kompensieren.

Aufgrund der Erfahrungen auf dem Zuger Immobilienmarkt wissen wir auch, dass die Wohnungs- und Landpreise ausschliesslich durch den Markt, und nicht durch die tatsächlichen Baukosten bestimmt werden. In den letzten 10 Jahren sind die Immobilienpreise im Kanton um ca. 80% gestiegen. Die Bauteuerung lag in diesem Zeitraum unter 20%. Die Verteuerung der Wohnungen hat daher nichts mit allfälligen Abgaben zu tun. Aufgrund der Tatsache, dass Investoren und Landeigentümer nur noch 80% des Mehrwerts für sich beanspruchen könnten, kann sich der Projektgewinn bei den Investoren zugegebenermassen in einem gewissen Umfang reduzieren. Zu einer Verteuerung der Wohnungspreise, welche sich ja eben am Markt orientieren, wird es nicht kommen.

Das Thema des preisgünstigen Wohnungsbaus ist zurzeit in aller Munde. Es wird dazu viel geschrieben und diskutiert. Die Annahme des kantonsrätlichen Gegenvorschlags ist zurzeit die einzige Massnahme, welche in absehbarer Zeit zu mehr preisgünstigen Wohnungen im Kanton Zug führen wird. Der Vorstand der Wohnbaugenossenschaft GEWOBA empfiehlt daher, am 18. Mai 2025 dem Gegenvorschlag des Kantonsrats zuzustimmen.

 

 

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